KHARTUS

Nutzungsbedingungen

Dieser Text ist ein Entwurf und wird vor dem Start anwaltlich geprüft.

Was Khartus leistet

Khartus liest die Unterlagen einer Akte, legt dar, wo die Darstellung der Gegenseite angreifbar ist und wo die eigene Lücken aufweist, berechnet Fristen mit vollständigem Rechenweg und bereitet Schreiben als Entwurf vor. Der Preis beträgt 350 Euro je Akte zuzüglich Umsatzsteuer, einmalig. Der Zugriff auf eine Akte läuft 360 Tage; der Export ist jederzeit möglich. Kein Abonnement, keine laufenden Kosten. Jeder Berufsträger der Kanzlei erhält einen eigenen Zugang, ohne Aufpreis.

Werkzeug, keine Rechtsdienstleistung

Khartus arbeitet in der Hand eines Berufsträgers. Die rechtliche Bewertung, die Entscheidung und das Auftreten gegenüber Mandantschaft, Gegenseite und Gericht bleiben ausschließlich bei ihm. Khartus erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG, tritt Dritten gegenüber nicht in Erscheinung und führt keine Verfahren. Strafsachen und Sorgerechtsangelegenheiten sind ausgenommen.

Vorlage zur Prüfung, kein Ergebnis

Khartus bereitet auf. Was es liefert — Befunde, Fristangaben, Schreiben — sind Vorlagen zur Prüfung durch den Berufsträger, keine Feststellungen und keine Empfehlungen, auf die man sich verlassen soll. Geschuldet ist die sorgfältige Aufbereitung, nicht deren Ergebnis. Ob eine Vorlage im konkreten Fall taugt, beurteilt allein der Berufsträger. Der ausgewiesene Rechenweg dient genau dieser Prüfung; er ist kein Beleg für die Richtigkeit einer Zahl. Die Fristenkontrolle der Kanzlei bleibt davon unberührt.

Wer Khartus nutzen darf

Khartus steht Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie deren Kanzleien zur Verfügung. Zugänge werden ausschließlich über einen von uns ausgegebenen Zugangscode eingerichtet. Mitarbeitende einer Kanzlei erhalten ihre Zugänge vom jeweiligen Berufsträger, unter dessen Verantwortung sie arbeiten. Zugänge sind persönlich und nicht übertragbar.

Mandatsdaten

Die Akte gehört der Kanzlei. Wir verarbeiten Mandatsdaten ausschließlich weisungsgebunden auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO und sind nach § 43e BRAO zur Verschwiegenheit verpflichtet; dasselbe gilt für alle eingesetzten Personen (§ 203 Abs. 4 StGB). Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind im Auftragsverarbeitungsvertrag benannt. Export und Löschung sind jederzeit möglich.

Laufzeit und Ausstieg

Es besteht kein Abonnement; abgerechnet wird je Akte. Der Vertrag kann jederzeit grundlos zum Monatsende beendet werden. Die Beendigung wirkt für die gesamte Kanzlei; ein Anspruch auf spätere Rückkehr besteht nicht. Bereits angelegte Akten bleiben bis zum Ablauf ihrer Zugriffsfrist verfügbar. Kann eine Akte nicht bearbeitet werden, weil sie außerhalb des Leistungsumfangs liegt, wird der Betrag erstattet.

Wer entscheidet

Jede rechtliche Bewertung, jede Entscheidung und jedes Auftreten nach außen liegen beim Berufsträger. Er prüft, verantwortet und zeichnet, was er verwendet. Khartus tritt Dritten gegenüber nicht in Erscheinung, gibt keine Empfehlungen ab und trifft keine Auswahl, die den Berufsträger bindet. Vor der ersten Nutzung bestätigt jeder Zugang diese Rollenverteilung einmalig.

Haftung

Für Schäden, die daraus entstehen, dass eine Vorlage ungeprüft verwendet wird, wird nicht gehaftet — die Prüfung ist der Zweck der Vorlage. Im Übrigen wird für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf das für die betroffene Akte gezahlte Entgelt. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nicht. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Wenn Khartus nicht arbeitet

Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass eine Akte gar nicht bearbeitet werden kann — etwa weil sie außerhalb des Leistungsumfangs liegt oder ein technischer Fehler die Bearbeitung verhindert. Dann wird das Entgelt für diese Akte erstattet. Dass ein Ergebnis inhaltlich nicht überzeugt, ist kein solcher Fall.